Unter F-Gas versteht man ein künstliches Gas, das unter anderem Fluor enthält. Heute werden verschiedene Kältemittel, die F-Gase sind, beispielsweise in Wärmepumpen und Kältemaschinen verwendet. Wenn F-Gase in die Atmosphäre freigesetzt werden oder entweichen, tragen sie in ähnlicher Weise zum Treibhauseffekt bei wie Kohlendioxidemissionen. Ein Unterschied besteht darin, dass die meisten F-Gase sehr viel stärkere Treibhausgase sind als Kohlendioxid!
Um den Ausstoß von umweltschädlichen F-Gasen und damit den Ausstoß von schädlichen Treibhausgasen zu verringern, hat die Europäische Kommission die F-Gas-Verordnung beschlossen.
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"Mit den richtigen Kältemitteln lassen sich negative Auswirkungen auf die Umwelt deutlich reduzieren! Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass bei Caverion nachhaltige und zukunftsträchtige Konzepte unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäß F-Gase Verordnung angeboten werden."
Marko Frank, Leiter Kältetechnik Österreich
Für wen gilt die Regelung?
Die neue F-Gase Verordnung gilt für Planer, Hersteller und Anlagenbauer von kältetechnischen Anlagen und Wärmepumpen. Auch für die Betreiber der Anlagen ergeben sich umfassende Pflichten, für deren Einhaltung sie selbst verantwortlich sind.
Lesen Sie hier die deutsche Lesefassung der EU-Verordnung 2024/573
Für einen besseren Überblick, haben wir für Sie die relevanten Verbote und Beschränkungen in einer tabellarischen Übersicht zusammengefasst.
Übersicht zu Verboten und Beschränkungen laut F-Gase Verordnung
Die Neufassung der F-Gase-Verordnung ist am 11. März 2024 in Kraft getreten. Im Januar 2024 erfolgte die Verabschiedung der Neufassung durch das EU-Parlament sowie die Zustimmung des EU-Rats.
Das ursprüngliche Ziel war ein grundsätzliches Verbot von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen (vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW)) bis 2025. Einem Verwendungsverbot von F-Gasen mit GWP > 150 (GWP = Global Warming Potential) für Service und Wartung ab 2024 wurde nicht zugestimmt. Im Fall einer Reparatur hätte dies sonst das frühzeitige Aus für unzählige Bestandsanlagen bedeutet.
Der Ausstieg aus den F-Gasen wird nun deutlich beschleunigt. In der EU-Verordnung von 2015 wurde der Phase-down bis 2032 festgelegt. Dieser wird mit der neuen Verordnung bis 2050 fortgesetzt - mit dem Verbot aller F-Gase. Vom Phase-down betroffen sind alle F-Gase. Hinzu kommen Einsatzverbote für Kältemittel mit einem GWP (Global Warming Potential) über 150 und in Einzelbereichen über 750. Weiters gibt es noch Verbote, welche beispielsweise Kälteanlagen betreffen.
Die Umweltauswirkungen von Kältemitteln werden in einer Zahl gemessen, die GWP (Global Warming Potential) genannt wird (siehe oben) - diese misst den Treibhauseffekt des jeweiligen Kältemittels im Verhältnis zu Kohlendioxid. Je höher der GWP-Wert eines Kältemittels ist, desto stärker wird der Treibhauseffekt beeinflusst. Es ist wichtiger denn je, sich von erfahrenen Experten hinsichtlich der Wahl des richtigen Kältemittels beraten zu lassen!
Nachfolgend haben wir für Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen noch einmal zusammengefasst:
Was umfasst die F-Gase-Verordnung?
Es geht um fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gase genannt. Sie haben ein deutlich höheres Treibhauspotenzial als natürliche Kältemittel und belasten daher unsere Umwelt, wenn sie bei Leckagen ungewollt in die Atmosphäre entweichen. F-Gase kommen heute als Kältemittel in den allermeisten Klima- und Kälteanlagen zum Einsatz. Durch die novellierte F-Gase-Verordnung sollen die direkten Emissionen von fluorierten Kältemitteln weiter gesenkt werden.
Die neue Verordnung sieht drei wesentliche Maßnahmen vor. Da ist zunächst der sogenannte „Phase-down“, die Reduzierung der Gesamtmenge an HFKW-Kältemitteln, die in der EU jährlich in Verkehr gebracht werden. In einem nächsten Schritt greifen weitere Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote von Anlagen mit F-Gasen. Hier gibt es nur mögliche Ausnahmen, wenn Sicherheitsanforderungen dem Einsatz von natürlichen Kältemitteln entgegenstehen. Die Verbote greifen ansonsten immer. Schließlich müssen Betreiber für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs ihrer Anlagen auf Dichtheitskontrollen, Zertifizierungen, fachgerechte Entsorgung und Kennzeichnung achten.
Welche Konsequenzen hat das für die Branche?
Grundsätzlich muss man seine Bestandsanlage erst einmal nicht austauschen. Im Fall einer Kältemittel-Leckage ist jedoch je nach Kältemittel und Füllmenge nicht sichergestellt, dass das Kältemittel auf dem Markt erhältlich ist. Der Druck auf Betreiber, ihre Anlagen auszutauschen, wächst daher. Das Inverkehrbringen von Ersatzteilen, die für die Reparatur und Wartung bestehender Anlagen mit F-Gasen erforderlich sind, etwa Verdichter oder Ventile, ist dauerhaft zulässig. Jedoch darf eine Reparatur nicht zu einer Erhöhung der in der Anlage enthaltenen Menge an F-Gasen führen. Und es ist keine Änderung des verwendeten F-Gases erlaubt, wenn dies zu einer Erhöhung des GWP-Werts des Kältemittels führen würde. Zur Erklärung: GWP steht für Global Warming Potential und gilt als Maß für den Treibhauseffekt einer Substanz. Ein F-Gas mit einem GWP von 2.500 ist damit 2.500-mal so klimaschädlich wie CO2.
Die Marschrichtung ist also klar: Bei größeren Kälteanlagen darf für Reparatur und Wartung bereits seit 2020 kein Kältemittel mehr mit einem GWP ab 2.500 als Frischware verwendet werden. Ab 2025 entfallen die Ausnahmen für kleine Anlagen; und ab 2032 gilt für Frischware ein GWP von 750 als maximal erlaubte Obergrenze. Recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel ist hiervon ausgenommen – mit einer Einschränkung: Ab einem GWP von 2.500 oder höher darf es für Servicezwecke nur noch bis 2030 eingesetzt werden. Danach ist endgültig Schluss.
Was heißt das in der Praxis?
Die meisten Kälteanlagen können nicht ohne Weiteres auf ein alternatives Kältemittel mit niedrigerem GWP-Wert umgerüstet werden. Falls keine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Umrüstung möglich ist, müssen solche Anlagen ausgetauscht werden.
Was bedeutet die Verordnung für Neuanlagen?
Wo dies möglich ist, sollten Neuanlagen nur noch mit nicht-fluorierten Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak oder mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen GWP-Wert geplant werden.
Allerdings muss man bei der Verwendung von nicht-fluorierten Kältemitteln mit hoher Sorgfalt verfahren: Propan ist hochentzündlich, Ammoniak ist giftig und Kohlendioxid wirkt in hohen Konzentrationen erstickend.
Wichtig ist in jedem Fall die Gefährdungsbeurteilung für Kälteanlagen. Sie wird oft vernachlässigt, ist aber dringend erforderlich, unabhängig von der Kältemittelart. Denn auch die noch erlaubten F-Gase mit geringem GWP-Wert sind größtenteils zwar schwer entflammbar – aber eben doch entflammbar. Hier braucht es eine auf die jeweilige Situation ausgerichtete Sicherheitsarchitektur.
Wie verhält es sich mit dem PFAS-Verbot?
Ursprünglich wollte die EU-Kommission bis 2025 im Rahmen der europäischen REACH-Verordnung über das PFAS-Verbot entscheiden. Der Zeitplan verzögert sich jedoch höchstwahrscheinlich deutlich. Vor 2027 rechne ich nicht mit einem Inkrafttreten. Die Kältebranche verwendet PFAS-Chemikalien in vielfältigen Formen und Anwendungen. Die meisten fluorierten Kältemittel zählen zur Stoffgruppe der PFAS. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des PFAS-Verbots wären immens, denn in vielen Anwendungsfällen fehlen geeignete Alternativen mit den gleichen, zwingend erforderlichen Materialeigenschaften.
Wo geht die Reise in puncto Kältetechnik hin?
Eines ist klar: Klimaschonende Kältetechnik ist auf lange Sicht alternativlos. Wir müssen in absehbarer Zeit komplett auf F-Gase verzichten. Die F-Gase-Verordnung lässt mittelfristig keinen anderen Weg offen.
Unsere Empfehlungen für die Branche
Individuelle Beratung ist in jedem Fall sehr wichtig. Denn bei Kälteanlagen haben wir es nicht mit Lösungen von der Stange zu tun. Sie werden genau auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten. Und so kann man es in diesem Kontext nicht oft genug raten: Informieren Sie sich umfassend, und das unbedingt bei Experten.
Entscheidend ist, rechtzeitig die Weichen für Umrüstung oder Neuanlage zu stellen und einen genauen Finanzierungsplan zu erstellen. Dabei sollte man einen Dienstleiter mit erfahrenem, zertifizierten Fachpersonal zu Rate ziehen. Wir von Caverion, als zertifizierter Betrieb, können nicht nur umfassend und rechtzeitig beraten, sondern auch bestehende Anlagen so umrüsten, dass sie mit den derzeit genehmigten Kältemitteln noch eine ganze Weile wirtschaftlich arbeiten. Und wo sich das nicht mehr empfiehlt, entwickeln wir gemeinsam mit unseren Kunden neue Lösungen.
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